1.) Wer oder was ist „Spielplatzshop“, wir über uns...
2.) Brauche ich eine Baugenehmigung für eine Spielgerätekombination
3.) Bestellablauf im Shop und was passiert danach
4.) Gewährleistung und Garantie
5.) Montage von Spielanlagen
6.) Pflegehinweise und Instandhaltung
7.) Einfache Preisberechnung von Artikelkombinationen
8.) Sondermaße, bauliche Veränderungen
9.) TÜV/GS, CE, EN
10.) Versand, Versandkosten und Anlieferung
11.) Zahlungsmöglichkeiten
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Spielplatzshop T-Impex GmbH ist ausschließlich im Direktvertrieb tätig: wir haben keine Ladengeschäfte, keine Ausstellungen, keinen Außendienst, wir liefern nicht an den Fachhandel oder an Bau- und Heimwerkermärkte, sondern direkt an den Endkunden: das spart Kosten und daher können wir oft entweder preiswerter als der marktübliche Durchschnitt oder bei vergleichbaren Preisen ein höheres Qualitätsniveau anbieten.
Unser Zentrallager ist in Sperenberg, das ist in Brandenburg, etwa 20 Autominuten südlich von Berlin. Für unsere Kunden in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein wickeln wir den Versand bei einer Spedition in Embrach ab: wenn Sie in der Nähe wohnen, können Sie Ihre Bestellung dort auch abholen und so die Versandkosten sparen. Aber eine internationale Spedition ist kein Ladengeschäft, Abholungen sind unüblich und daher stets detailliert mit uns zuvor zu vereinbaren.
Auch wenn wir ein Domizil bzw. eine Postadresse, eine Bankverbindung, eine Service-Telefonnummer in der Schweiz unterhalten, so bleiben wir doch ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland und versenden auch von Deutschland. Das hat für Sie den Nachteil, dass Kleinsendungen mit eher geringem Warenwert oft mit unverhältnismäßig hohen Grenzabfertigungskosten belastet sind (siehe dazu auch „Versand“). Andererseits ist natürlich die Umschlagsmenge innerhalb der zollbarriere- und wechselkursfreien EU sehr hoch und der Wettbewerb ist hart: das drückt erheblich auf die Preise der Hersteller und Importeure, und so können wir viele Zusatzkosten der Grenzabfertigung wieder ausgleichen.
Über den Link "Kontakt, Impressum" in der Shop-Kopfzeile finden Sie alle Adressdaten und Kontaktmöglichkeiten.
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2.) Brauche ich eine Baugenehmigung für eine Spielgerätekombination
...eine Baugenehmigung für Kinderspielgeräte ist im Allgemeinen nicht erforderlich. Dennoch sind einige Regeln zu beachten: Große Spiel- und Klettertürme, Spielburgen und Spielanlagen können eine Beeinträchtigung der Anlieger zu Ihrem Grundstück darstellen. Ein Nachbar muss es nicht dulden, wenn dicht an seiner Grenze ein Spielturm steht und seinen Garten verschattet. Halten Sie also entsprechend Abstand zur Grundstücksgrenze, als Faustformel gilt: jeder Zentimeter über 150 cm Höhe = 1 Zentimeter Abstand von der Grundstücksgrenze – wohlgemerkt, das ist eine Faustformel, keine in irgendeiner Bauordnung verbriefte und verbindliche Regel. Sprechen Sie also im Zweifel zunächst mit Ihrem Nachbarn, wenn Sie eine größere Spielanlage grenznah errichten wollen, damit Sie auf der „sicheren Seite“ sind, Beschwerden vorbeugen und nicht alles wieder umsetzen müssen.
Haben Sie bitte Verständnis: diese Kurzinformationen erfüllt keinesfalls einen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, ist in jedem Falle unverbindlich, sie stellt keine Rechtsberatung dar und eine Haftung unsererseits für falsche oder fehlerhafte oder hier nicht erteilte Informationen ist absolut ausgeschlossen.
3.) Bestellablauf im Shop und was passiert danach
Für eine Bestellung in unserem Shop klicken Sie im ausgewählten Artikel auf den Button "Einkaufen", der Artikel wird in den virtuellen „Warenkorb“ gelegt. Wenn Sie alle Artikel ausgesucht haben, können Sie mit Auswahl der Reiterkarte „Warenkorb“ in der Kopfzeile des Shops noch mal alle Artikel überprüfen, die Einzelmengen ändern, Artikel löschen oder hinzufügen oder die Auswahl auch vollständig verwerfen.
Auf diese Art können Sie sich auch den Gesamtpreis verschiedener Spielgeräte Artikelkombination anzeigen lassen, ohne zunächst eine Bestellung auszulösen oder Einzelpositionen mühsam zu notieren und von Hand zu addieren.
Ist alles zu Ihrer Zufriedenheit, klicken Sie im Warenkorbbereich unter der Artikelliste auf „Kasse“, es folgen die Seiten zur Eingabe Ihrer Daten und zur Auswahl der Zahlungsweise (weitere Informationen siehe FAQ -> Zahlung), lesen bitte die AGB’s bzw. die Bestimmungen zu Ihrem Widerrufsrecht sorgfältig und wenn alles zu Ihrer Zufriedenheit ist, klicken Sie auf „bestellen“.
Wenn Sie als Zahlungsweise PayPal oder Kreditkarten gewählt haben, werden Sie nach klicken auf „bestellen“ direkt zu PayPal oder Moneybookers zum Abschluss des Bestell- und Zahlvorgangs weiter geleitet.
Was im Anschluss zum Bestellversand passiert:
1. Öffnen Sie Ihr eMail Programm, Sie erhalten innerhalb weniger Minuten eine Kopie der Bestellung an die von Ihnen hinterlegte eMail-Adresse; Ebenso die Bestätigung von PayPal oder einer Kreditkarten-Zahlung (Moneybookers).
2. Drucken Sie sich die eMail aus, prüfen Sie die eMail Eingangsbestätigung auf Richtigkeit und kontaktieren Sie uns bitte gleich bei Unstimmigkeiten, wenn Sie sich geirrt haben oder Ihre Bestellung widerrufen wollen: die Bestellung und Ihre eMail gehen dann relativ zeitgleich bei uns ein, Unstimmigkeiten und Irritationen können so schnell und unbürokratisch aus der Welt geschaffen werden.
3. Wenn Sie während des Bestellvorgangs ein Kundenkonto bei uns angelegt haben, können Sie sich übrigens jederzeit mit Ihrer eMail Adresse und Ihrem Passwort einloggen und Ihre bisher getätigten Bestellungen einsehen und ausdrucken.
4. Mit Eingang Ihrer Bestellung bei uns kontrollieren wir zunächst auf Unstimmigkeiten und Plausibilität, heißt: passt beispielsweise die bestellte Rutsche auch zum Spielturm... und klären dies ggfls. per eMail oder telefonisch.
5. Ist alles "ok", erhalten Sie von uns eine eMail-Mitteilung mit einem Terminvorschlag für die Anlieferung, oft auch mit einigen ergänzenden Fragen zur weiteren Abwicklung.
6. Übrigens: erst mit Klärung aller Detailfragen zur Ausführung, Kauf-, Versand- und Zahlungsabwicklung erfolgt bei uns die verbindliche Annahme Ihrer Bestellung und Weiterleitung zur Versandabwicklung.
7. Sie erhalten per eMail die Auftragsbestätigung oder Rechnung zusammen mit allen für Sie wichtigen Informationen zum weiteren Ablauf, dem Versand und zur Warenannahme;
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4.) Gewährleistung und Garantie
Die Begriffe Gewährleistung und Garantie, oft auch „Qualität“, werden vom Konsumenten in Unkenntnis gern „in einen Topf“ geworfen, darum ein Erklärungsversuch: ein Verkäufer ist in der „Gewährleistung“, die beschriebene oder individuell vereinbarte Sache (Ware) zu den beschriebenen oder vereinbarten Bedingungen zu liefern. Die darf auch Mängel haben, wenn dies dem Erwerber vor dem Kauf bekannt ist und ausdrücklich akzeptiert wird. Eine Gewährleistung ist daher noch keine Aussage zur Qualität einer Ware, die kann also durchaus minderwertig, durchschnittlich oder hochwertig sein, je nach dem was Beschreibung, Aussehen, Nutzenerwartung und Kaufpreis erwarten lassen. Außer der Verkäufer hat einen bestimmten Qualitätsstandard und zugesichert – übernimmt also damit eine „Gewährleistung“ auf diese Zusicherungen.
Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung eines Verkäufers, zumeist aber der Hersteller. Eine allgemein verbreitete Hersteller-Garantie ist die Mängelfreiheit über eine bestimmte Dauer, die aber als freiwillige Leistung oft eingeschränkt ist, z.B. „ausgenommen Verschleißteile“, und kann zudem an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, z.B. an bestimmte einzuhaltende Wartungsintervalle, wie in der Kfz.- Branche oft üblich.
Ein Beispiel: Wenn wir beschreiben, dass ein Schaukelsitz „rot“ ist, bestimmte Abmessungen hat, mit Seilen ausgestattet ist und für eine bestimmte Altersgruppe geeignet ist, Sie ferner auf Grund der Abbildung eine eindeutiges Design erwarten dürfen, dann sind wir in der Gewährleistung, genau das frei von Mängeln zu liefern. Auch können Sie erwarten, dass der Artikel zum beschriebenen und allgemein üblichen, bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet ist.
Eine darüber hinaus gehende Garantie eines Herstellers wäre bei unserem fiktiven Beispiel, das der Schaukelsitz über 5 Jahre uv-beständig sein soll und seine schöne rote Farbe nicht schon innerhalb der Zeit verliert. Passiert das doch innerhalb der Frist, ist der Hersteller mit seinem Garantieversprechen in der Pflicht – nicht aber der Verkäufer mit einer „Gewährleistung“.
Zugegeben: dazwischen gibt es noch eine Menge gesetzlicher Detailregelungen und nicht immer sind Gewährleistung, Garantie und Qualität so einfach „schwarz / weiß“ wie in unserem Beispiel zu trennen. Darum auch nur ein „Erklärungsversuch“, um die Unterschiede prinzipiell zu verdeutlichen. Es ist daher für den Käufer sinnvoll, sich im Falle etwaiger Ansprüche, aus welchen Gründen auch immer, und auch in Fragen der Qualität zunächst einmal an den Verkäufer zu wenden: ein korrekter Kaufmann wird sich immer im Zusammenwirken mit seinem Kunden um eine Lösung bemühen und in einem Garantiefall gegenüber dem Hersteller seine Mithilfe anbieten.
Gewährleistung
1. Unsere Gewährleistung beträgt 2 Jahre, bei gebrauchten Artikeln 1 Jahr. Die Frist beginnt am Tag nach Übergabe der Ware an den Käufer oder dessen Beauftragten.
2. Im Gewährleistungsfall können wir nach unserer Wahl entweder die Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Austausch) vornehmen. In beiden Fällen muss uns eine angemessene Frist zur Ausführung der Nacherfüllung gegeben werden.
3. Eine Wandlung (Rücktritt vom Kaufvertrag) oder eine Minderung (des Kaufpreises) ist erst möglich, wenn wir eine (berechtigte) Nacherfüllung verweigern, nach abgelaufener Fristsetzung oder nach 2-maliger misslungener Nacherfüllung, ferner im Falle der Unmöglichkeit einer Reparatur oder eines Austausches.
4. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind: gebrauchsbedingter Verschleiß und Mängel, die dem Käufer bereits beim Kauf bekannt waren. Ferner naturgegebene Eigenschaften und Veränderungen in der Farbe (ausbleichen oder nachdunkeln, vergrauen), Quellen, Schwund, Rissbildung und Verwinden bei im Freien errichteten Holzprodukten.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Im Gewährleistungsfall sind wir der Vertrags- und Ansprechpartner.
Garantie
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und ist je nach Produkt, Art und Umfang unterschiedlich. Hierzu können wir nur individuell je nach Artikel Auskunft erteilen, falls ein Hersteller eine Garantie anbietet. In der Regel stehen die Garantiedauer und -bedingungen im Handbuch (Montage-, Bau- oder Bauanleitung) bzw. den Garantieunterlagen, die dem Artikel beiliegen. Sie können diese auch direkt beim Hersteller erfragen.
Im Garantiefall ist der Hersteller der Vertrags- und Ansprechpartner.
Das sollten Sie unbedingt beachten: Da Sie die angebotenen Artikel selbst kombinieren und zusammenbauen, sind Sie auch selbst "Hersteller" eines Spiel- und Kletterturms bzw. der Gerätekombination. Bitte beachten Sie daher beim Aufbau unbedingt die Sicherheitshinweise in den Bauanleitungen der einzelnen Spielgeräte, Kombinationen und Anbau-Accessoire. Da wir auf die individuelle Aufbausituation, Gerätekombination und deren (sichere) Bespielbarkeit keinerlei Einfluss haben und die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen können, haben Sie uns oder den Herstellern gegenüber keinen Haftungs-, Gewährleistungs- oder Garantieanspruch aus dem von Ihnen selbst errichteten Spiel- und Kletterturm bzw. der Spielgerätekombination.
Ein etwaiger Haftungs-, Garantie- und/oder Gewährleistungsanspruch aus den gelieferten (Einzel-) Artikeln bleiben davon selbstverständlich unberührt.
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5.) Montage von Spielanlagen
Eine Montage mit werkseigenen Monteuren oder Vertragsunternehmen können wir Ihnen leider nicht anbieten.
Im Allgemeinen kann ein handwerklich geschickter Laie, also der klassische "Heimwerker" unsere Spielgeräte aufbauen. An Handwerkszeug braucht man i.d.R. neben "Hammer, Zange, Schaufel und Spaten" eine gute Säge (bestens Handkreissäge), Richtschnur, Wasserwaage (oder Lot)), Winkel, Bohrmaschine und einen Akku-Schrauber.
Ansonsten sprechen Sie bitte örtliche Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus und des Montagehandwerks an.
Fertige Betonmischungen (zumeist 40 Kg Säcke) für die Fundamente sind in Baumärkten und Baustoffhandlungen erhältlich.
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6.) Pflegehinweise und Instandhaltung
Hinweise zur Pflege: unsere Konstruktionshölzer (zumeist Fichte, Kiefer) werden – soweit nicht abweichend beschrieben - mit einem Imprägniermittel auf Salzbasis tauch- oder druckimprägniert. Die Eindringtiefe der Imprägnierung ist abhängig von Art und Wuchs des Holzes und durchdringt nur den weichen Splintbereich, umgibt also das Holz wie ein Schutzmantel. Der Kern ist nicht imprägnierfähig. Ungeschützte Schnittstellen, Fräs- oder Bohrlöcher sollten daher unbedingt nachimprägniert werden.
Darüber hinaus ist ein Nachanstrich werksimprägnierter Hölzer nicht zwingend erforderlich. Verlängert aber natürlich die Lebensdauer, vermindert Rissbildung und Verdrehen und bewahrt ein schöneres, neuwertigeres Aussehen. Denn Imprägniermittel auf Salzbasis bieten keinen uv-Schutz, das Holz wird also je nach Jahreszeit und Bewitterung nach einigen Monaten nachdunkeln, beginnen zu vergrauen, und nach einigen Jahren „silbrig“ werden und ausbleichen.
Verwenden Sie für einen Nachanstrich unbedingt offenporige (atmungsaktive) Holzschutzlasuren, keine Lackfarben! Informieren Sie sich bitte beim Kauf hinsichtlich etwaiger Gesundheitsrisiken und der Eignung für Kinderspielgeräte unbedingt umfassend.
Hochstehende Holzfasern und damit rauhe Holzoberfläche können partiell entstehen, wenn das Holz durchtrocknet: dann stellen sich Holzfasern insbesondere in Astbereichen des Holzes auf. Schleifen Sie solche Stellen bei trockenem Wetter, ebenso Absplitterungen, die einem durchaus mal beim Aufbau passieren können und „entgraten“ Sie Schnittstellen.
Harz kann bei warmen Wetter insbesondere an Aststellen, gelegentlich auch in der Fläche „ausschwitzen“, unvermeidbar bei Nadelholz. Zum Entfernen verwenden Sie am Besten Waschbenzin oder Pinselreinigungsmittel.
Beim Aufbau können Werkzeuge an Metallteilen (Schrauberklingen, Schraubschlüssel, Hammerschläge) die Verzinkung beschädigen: möglicherweise im Laufe der Zeit beginnende Oberflächen-Korrosion sollten Sie alsbald beseitigen, schon um unschöne "Rostläufer" zu vermeiden. Über viele Jahre möglicherweise stark korrodierte Metallteile sollten Sie austauschen.
Spielgeräte müssen im Interesse der Sicherheit Ihrer Kinder regelmäßig inspiziert und gewartet werden. Insbesondere immer zu Beginn der „Schönwetter- und Gartenspielsaison“, also vor dem ersten Bespielen.
Holz trocknet auch im Freien trotz Regen und Schnee über Monate und Jahre aus, „schrumpft“ also nach und nach. Prüfen Sie daher regelmäßig den festen Sitz aller Schrauben, Schaukelhaken, Schaukelschellen, Verankerungen und Verbindungen – erstmals unbedingt schon einige Tage nach Inbetriebnahme und im ersten Jahr häufiger, bis sich die Konstruktion „gesetzt“ hat.
Mit Ende der Gartenspielsaison, also zum Herbst / Winter, aber auch bei längerem Nicht-Gebrauch (Urlaub) und Schlechtwetterperioden sollten Sie Schaukelgehänge, Netze und Seile abnehmen und trocken aufbewahren. Fetten Sie zudem bewegliche und dem Verschleiß ausgesetzte Teile (Schaukelhaken, Ösen, Aufhängungen) regelmäßig und durchaus „üppig“. Bei Mahl-, Schleif- oder gar deutliche Quietschgeräusche trotz ausreichender Schmierung an Schaukelaufhängungen stellen Sie den Spielbetrieb sofort ein: prüfen Sie die Aufhängungen auf etwaige Verschleißschäden und tauschen Sie die Teile unbedingt aus, bevor der Spielbetrieb wieder aufgenommen werden darf.
Rutschen aus Kunststoff können sich je nach Kinderkleidung durch die Reibung beim Rutschen statisch aufladen. Sie sollten bei solchen Vorkommnissen auf Baumwollkleidung der Kinder achten, sowie auf ausreichende „Erdung“ der Rutsche am Fußende: Eine Fallschutzmatte aus Gummi verlegen Sie also vor der Rutsche, nicht unter dem Rutschenfuß. Bei dunklen Streifen durch Schuhsohlen hilft tatsächlich nur Schuhwechsel, die Streifen selbst sind schwer zu entfernen. Verwenden Sie bei solchen und anderen (hartnäckigen) Verschmutzungen dennoch keinesfalls lösungsmittelhaltige Reiniger, sondern Wasser und Seife. Gut bewährt haben sich auch typische Kunststoffpflegemittel aus dem Autozubehör, verringert übrigens auch statische Aufladung.
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7.) Einfache Preisberechnung von Artikelkombinationen
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8.) Sondermaße, bauliche Veränderungen
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9.) TÜV/GS, CE, EN
TÜV CE/GS: Die angebotenen Spiel- / Kletterturm Bauset's haben eine TÜV Bauartgenehmigung und entsprechen den europäischen Normen EN 71 - 1,2,3 & 8 für Spielgeräte im privaten, nicht öffentlichen Bereich für Kinder von 3 - 10 Jahren bzw. 3 - 12 Jahren („CE“-Zeichen), bitte beachten Sie die Altersangaben und ggfls. Einschränkungen im Art.- Text.
Einzelne Anbau-Accessoire wie Schaukeln, Rutschen, Fallschutzmatten, Seile, Klettersteine usw. sind ebenfalls einzeln TÜV/GS und/oder CE zertifiziert.
Bei Unklarheiten und Fragen zur Sicherheit von Gerätekombinationen zögern Sie bitte nicht, uns bestens vor einer Bestellung respect. vor dem Aufbau zu kontaktieren.
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10.) Versand, Versandkosten und Anlieferung
Fast alle angebotenen Artikel werden laufend auf unser Zentrallager in Sperenberg bei Berlin (Deutschland) produziert und geliefert. Dennoch ist außerhalb der „Spielplatzsaison“ nicht immer alles auf Lager oder bei besonders schönem Spielwetter kurzfristig vergriffen und hat Lieferzeiten. Wir informieren Sie, ob und wann der gewünschte Artikel wieder verfügbar ist und Sie entscheiden, ob Sie eine Teil-Vorablieferung verfügbarer Artikel wünschen oder lieber warten möchten bis alle Artikel komplett versendet werden können – oder Sie stornieren Ihren Auftrag, weil Sie nicht warten möchten: schade, aber verständlich.
Wir liefern unsere Produkte direkt und ohne Umwege: per Spedition bis "Bordsteinkante" einer LKW-zugängigen Lieferadresse innerhalb der Schweiz und Liechtenstein. Bei Speditionsanlieferungen ist eine Abladehilfe des Empfänger am Liefertag erforderlich, darum kontaktiert Sie der Spediteur in der Regel, spricht mögliche Anliefertage vorher telefonisch mit Ihnen ab und Sie können Wunschtermine (Tage) vorgeben. Die Zustellzeiten der Speditionen sind Mo.- Fr. von ca. 8 - 16 Uhr und abhängig von der Tourenplanung des örtlichen Zustellers, wir haben darauf keinen Einfluss. Zustellwünsche wie "vormittags" oder "nachmittags" und bestimmte Wochentage, beispielsweise bei Geschenksendungen, geben wir gern weiter und werden nach Möglichkeit vom Spediteur berücksichtigt. Samstagszustellung ist nicht möglich.
Paketsendungen werden nicht avisiert, bitte informieren Sie Mitbewohner oder Nachbarn, falls Sie eine Paketsendung erwarten und nicht selbst entgegen nehmen können. Pakete werden auch Samstag zugestellt.
Lieferzeit: rechnen Sie mit Klärung aller Detailfragen zur Ausführung und zum Versand sowie unter Berücksichtigung der Speditionslaufzeiten ca. 1-2 Wochen ab Kaufabschluss bis zum Eintreffen bei Ihnen.
Spiel- und Klettertürme und alle weiteren Anbau-Module und -Accessoire (Kombiversand in einem Auftrag) liefern wir „frei Bordsteinkante“, bei allen anderen Artikeln sind die Versandkosten gewichtsabhängig im Art.- Text angegeben, werden im Bestellvorgang gesondert genannt und im Warenkorb vor Absenden einer Bestellung berechnet...
0,000 bis 15,000 Kg = CHF 68,00
15,001 bis 20,000 Kg = CHF 74,00
20,001 bis 50,000 Kg = CHF 80,00
50,001 bis 75,000 Kg = CHF 88,00
75,001 bis 100,000 Kg = CHF 98,00
100,001 bis 115,000 Kg = CHF 130,00
Ab 115,001 (Großgeräte, Kombi-Versand: Frei „Bordsteinkante“
Erläuterung: Unser Zentrallager ist in Deutschland, in der Nähe Berlins, alle Sendungen gehen daher über die Zollabfertigung. Bei Kleinteilen und Zubehör mit geringem Warenwert summieren sich die Abfertigungskosten leider nicht unerheblich, wir empfehlen daher im Kosteninteresse eine Bestellung in Kombination mit Großgeräten (beispielsweise Schaukelsitze nur zusammen mit einem Schaukelbausatz) oder als Sammelbestellung mit Freunden, Nachbarn und Bekannten – bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise im jeweiligen Artikeltext.
Wichtig: Bitte beachten Sie die Versandkostenzuschläge im Speditionsversand für folgende Regionen:
+ 88,00 CHF in den PLZ-Gebieten 39, 66, 68, 69 und 71
+ 122,00 CHF in den PLZ-Gebieten 75, 76, 77
Für Nachnahme-Sendungen (Barzahlung an den Speditionsfahrer) berechnet der Spediteur eine Gebühr i.H.v. + 30,00 CHF; wenn Sie als Zahlart bei Bestellabschluss „Nachnahme“ wählen, wird der Betrag angezeigt und zum Gesamtpreis addiert.
Das müssen Sie wissen: Speditionen stellen täglich abertausende von Sendungen korrekt und termingerecht zu. Dennoch können unvorhersehbare Ereignisse, wie Verkehrsstörungen, Unfall und Fahrzeugschäden, Fahrerausfall (Krankheit), aber auch saisonbedingte Transportengpässe (Weihnachten, Ostern) eine Zustellung verzögern oder am geplanten Anliefertag unmöglich machen. Wir können daher Termine stets nur unter diesem Vorbehalt als "voraussichtlicher Liefertermin" oder Zustellung „voraussichtlich in der ... Woche“ benennen und übernehmen keinerlei Haftung (verlorener Urlaubstag, Lohnausfall, Kosten für Entladehilfen), insbesondere für Folgeschäden durch eine nicht erfolgte oder verspätete Zustellung (z.B. Baustellenstopp).
Im Falle von Verzögerungen wird Sie die Spedition kontaktieren, um einen neuen Zustelltermin mit Ihnen zu vereinbaren. Ferner: ein Spiel- und Kletterturm, eine Spielgerätekombination ist ein schweres und unhandliches Transportgut, das der Fahrer nicht allein und ohne Hilfe entladen kann: bitte stellen Sie daher am Anliefertag eine Abladehilfe bereit.
Sollten Sie eine Sendung nicht persönlich annehmen können, beauftragen Sie bitte einen Mitbewohner oder Nachbarn mit der Annahme und weisen im Kontaktgespräch mit der Spedition gleich auf solche Besonderheiten, damit der Spediteur nicht unverrichteter Dinge wieder abfährt.
Wichtige Hinweise zur Warenannahme
1. Mit Übergabe der verkauften Ware an den Käufer, dessen Beauftragten oder Transporteur geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung auf den Käufer über.
2. Prüfen Sie daher beim Empfang (Übergabe durch den Transporteur) die Vollständigkeit (Anzahl der Pakete, Bunde bzw. Packstücke) und den ordnungsgemäßen Zustand der Sendung (äußerlich sichtbare Transportschäden) noch im Beisein des Fahrers sorgfältig. Fehlmengen ganzer Pakete, Bunde oder Packstücke und äußerlich erkennbare Schäden sind bestens noch im Beisein des Transporteurs (Speditionsfahrer, Post- oder Paketzusteller) auf den Versanddokumenten (z.B. Frachtbrief) zu dokumentieren und sowohl vom Zusteller als auch vom Annehmenden zu quittieren.
...Denn:
3. Mit Empfangsbestätigung der ordnungsgemäßen, vollzähligen und unbeschädigten Sendung durch den Käufer oder dessen Beauftragten ist eine spätere Geltendmachung von etwaigen Fehlmengen ganzer Packstücken oder äußerlich offensichtlicher Transportschäden bei Speditionen ausgeschlossen. Die Spedition wird sich immer darauf berufen, dass Sie den vollständigen und unbeschädigten Empfang der Ware ordnungsgemäß quittiert hatten.
Selbstverständlich bleiben aber Gewährleistungs- und Garantieansprüche uns oder dem Hersteller gegenüber, die Geltendmachung von Falschlieferungen und Fehlmengen innerhalb von Paketen, Bunden bzw. Packstücken oder verdeckten Transportschäden bei äußerlich unbeschädigter (Um-) Verpackung davon unberührt.
4. Nach dem Empfang prüfen Sie bitte den Inhalt der Sendung (Packstücke, Bunde, Pakete) innerhalb einer angemessenen Frist und zeigen Sie etwaige Unrichtigkeiten, Fehlmengen, offensichtliche Mängel und verdeckte (Transport-) Schäden sofort bei uns an: je eher um so besser. Garantie- bzw. Gewährleistungsfristen bleiben davon jedoch unberührt.
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11.) Zahlungsmöglichkeiten
So zahlen Sie Ihren Einkauf im Spielplatz-Shop...
...z.B. per Kreditkarte: wir akzeptieren alle gängigen Kreditkarten (Visa, Mastercard, AMEX, JBC...) Die Abwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister „Moneybookers“. Kreditkarte ist immer noch die sicherste und vor allem schnellste Zahlungsmethode und die Ware kann ohne Verzögerungen zum Versand gehen.
...z.B. Vorkasse per (Bank-) Überweisung: wir belohnen dieses besondere Vertrauen mit 3% Skonto auf den Warenwert! Wählen Sie dazu im Bestellvorgang als Zahlungsweise „Vorkasse“ – Mit Abschluss (Versand) Ihrer Bestellung erhalten sie nach wenigen Minuten per eMail die Bestell-Bestätigung zusammen mit der Bankverbindung, sodass Sie die Überweisung vornehmen können, die spätestens zum avisierten Versandtag bei uns gutgeschrieben sein muss.
...z.B. per Nachnahme, Barzahlung an den Speditionsfahrer: Sie kennen uns nicht, wir kennen Sie nicht – darum ist „Ware gegen Geld“ eine faire und sichere Art der Abwicklung. Leider berechnen die Speditionen für das Inkasso bei Anlieferung 30,00 CHF unabhängig vom Warenwert, Kosten, die wir 1:1 weiter berechnen müssen.
...z.B. über PayPal (alle Kreditkarten, Zahlung aus PayPal-Guthaben) akzeptieren wir gern, wählen Sie dazu beim Bestellvorgang zur Zahlungsweise "PayPal“ – Benutzen Sie jedoch PayPal nur, wenn Sie dort bereits über ein Konto verfügen und mit dem Procedere der Zahlungsabwicklung über PayPal vertraut sind.
...ein Kauf auf Rechnung setzt eine einwandfreie Bonität des Käufers voraus, wir liefern im Allgemeinen nicht gegen „offene Rechnung“ (also mit Zahlungsziel, Zahlung „xy“ Tage nach Lieferung, Kreditkauf) bei Neu-/Erstkunden, außer...
- Sie sind Schweizer oder Liechtensteiner Bürger/in mit festem Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein, und Ihre Anschrift mit Telefonnummer ist im Telefonverzeichnis eingetragen;
- die Lieferanschrift ist in der Schweiz oder in Liechtenstein;
Unsere Rechnungen sind fällig und zahlbar innerhalb 14 Tagen bei uns eingehend, unabhängig vom Empfang der Ware. In der Regel erfolgt die Rechnungsstellung vorab im Rahmen der Kaufabwicklung und ist daher auf den voraussichtlichen Liefertermin valutiert.